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Spielregeln (AGB)
Anstelle "Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)"
oder einer "Schulordnung" gibt es bei 3klang e.V. "Spielregeln".
Diese sind Bestandteil des Unterrichtsvertrages.
I. Organisation
1. Rechtsform
3klang e.V. ist beim Amtsgericht München als ordentlicher Verein
für Musik, Theater und Kunst eingetragen und vom Finanzamt
Freising als gemeinnützig anerkannt.
2. Anmeldung und Kündigung
In den Fächern Musikalische Früherziehung
und Musikalische Grundausbildung laufen die geschlossenen
Unterrichtsverträge bis zum Schuljahresende (31.08.) und verlängern
sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht mit einer
Frist von zwei Monaten (bis 30.06.) gekündigt werden.
Im Gesangs- und Instrumentalunterricht sowie
bei Singen-Spielen-Tanzen laufen die Verträge jeweils
ein Schulhalbjahr (bis 28.02. oder 31.08) und können mit einer
Frist von 2 Monaten (31.12. für 28.02. und 30.06. für
31.08.) gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert
sich der Unterrichtsvertrag um ein weiteres Halbjahr.
Die Kündigung muss der Geschäftsstelle schriftlich angezeigt
werden, eine Mitteilung an die Lehrer ist nicht ausreichend
3. Außerordentliche Kündigung
Der Anmeldung ist für 3klang e.V. dann verbindlich, wenn die
Anmeldebestätigung zugestellt ist. Eine Kündigung außerhalb
der vereinbarten Zeiten ist nur unter besonderen Voraussetzungen
möglich:
a) seitens 3klang e.V., wenn
die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist
die Lehrkraft ausfällt
der angekündigte Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung
steht
b) seitens der Schüler
bei längerer, schwerer Erkrankung (Attest erforderlich)
bei Umzug außerhalb des Einzugsbereiches (Bestätigung
des Meldeamtes)
Eine außerordentliche Kündigung ist immer schriftlich
bei 3klang e.V. einzureichen. In jedem Falle erhebt 3klang e.V.
eine Bearbeitungsgebühr.
4. Zahlungstermine
Die Kursgebühren werden monatlich zum Monatsanfang abgebucht.
Bei Rücklastschriften, die der Zahler zu vertreten hat, berechnet
3klang e.V. eine Bearbeitungsgebühr.
5. Ermäßigungen
Ermäßigung aus sozialen Gründen und Ermäßigung
für (kinderreiche) Familien sind bei 3klang e.V. bis zum 1.11.
des jeweiligen Schuljahres schriftlich zu beantragen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung.
Für das "Schnupperangebot" sowie für Grundfächer
werden keine Ermäßigungen gewährt.
6. Haftung
Die Haftung von 3klang e.V. für Schäden jeglicher Art,
gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf die
Fälle beschränkt, in denen 3klang e.V. vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt hat.
7. Datenschutz
Die Schüler von 3klang e.V. und deren Erziehungsberechtigte
erklären sich insoweit mit der Verarbeitung ihrer persönlichen
Daten einverstanden, als dieses für die Geschäftsführung
von 3klang e.V. erforderlich istt.
II. Unterricht
1. Einteilung zum Unterricht
Die Unterrichtseinteilung liegt grundsätzlich in den Händen
von 3klang e.V.. 3klang wird, soweit möglich, geäußerten
Wünschen entsprechen.
2. Unterrichtstage
Die Unterrichtstage richten sich nach den Schul- und Ferienregelungen
für die öffentlichen Schulen in Bayern. Eine Ausnahme
besteht in der ersten Woche nach den großen Ferien (sh. Punkt
7). Bei Unterrichtsausfällen von bis zu drei Einheiten pro
Schuljahr (bei Halbjahreskursen bis zu zwei Einheiten), die 3klang
e.V. zu vertreten hat, wird kein Gebührennachlass gewährt.
Trotzdem erhält der Schüler mindestens 33 Unterrichtseinheiten
im Schuljahr.
3. Höhere Gewalt / Behördliche
Schließung der Schule
Wird der Unterrichtsbetrieb aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher
Anweisung z.B. wegen einer Pandemie oder einer Katastrophe e.t.c.
für die Dauer von weniger als sechs Wochen eingestellt, bleibt
der Entgeltanspruch von 3klang e.V. bestehen. In diesem Falle tritt
die Regelung II/2 (mindestens 33. Unterrichtseinheiten) außer
Kraft.
4. Erkrankung und Verhinderung des
Schülers
Bei Erkrankung oder Verhinderung des Schülers besteht kein
Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Schüler, die aus Krankheitsgründen
die Regelschule nicht besucht haben, erhalten am gleichen Tag auch
keinen Musikunterricht.
5. Erste Schulwoche nach den großen
Ferien
In der ersten Schulwoche nach den großen Ferien findet bei
3klang e.V. aus stundenplantechnischen Gründen kein Unterricht
statt. Die Schüler haben als Ersatz dafür die Möglichkeit
an Sonderaktionen wie Ensembletagen, Theoriekursen o.ä. kostenfrei
teilzunehmen.
Stand: 01.01.2011
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3klang e.V.
Hauptgeschäftsstelle Freising
3klang e.V.
Saarstr. 1
85354 Freising
Tel.: 08161 / 53 28 78
Fax: 08161 / 53 28 79
E-Mail: info@3klangev.de
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