Home | Kontakt | Impressum
Unser Team


3klang Infos
Wir über uns
Kontakt
Downloads
Stellenangebote
Login Notenarchiv
Login Lehrerinfos
Spielregeln
Honorarordnung
Impressum
 

Spielregeln (AGB)


Anstelle "Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)" oder einer "Schulordnung" gibt es bei 3klang e.V. "Spielregeln". Diese sind Bestandteil des Unterrichtsvertrages.


I. Organisation


1. Rechtsform

3klang e.V. ist beim Amtsgericht München als ordentlicher Verein für Musik, Theater und Kunst eingetragen und vom Finanzamt Freising als gemeinnützig anerkannt.


2. Anmeldung und Kündigung

In den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung laufen die geschlossenen Unterrichtsverträge bis zum Schuljahresende (31.08.) und verlängern sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht mit einer Frist von zwei Monaten (bis 30.06.) gekündigt werden.

Im Gesangs- und Instrumentalunterricht sowie bei Singen-Spielen-Tanzen laufen die Verträge jeweils ein Schulhalbjahr (bis 28.02. oder 31.08) und können mit einer Frist von 2 Monaten (31.12. für 28.02. und 30.06. für 31.08.) gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Unterrichtsvertrag um ein weiteres Halbjahr.

Die Kündigung muss der Geschäftsstelle schriftlich angezeigt werden, eine Mitteilung an die Lehrer ist nicht ausreichend



3. Außerordentliche Kündigung

Der Anmeldung ist für 3klang e.V. dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung zugestellt ist. Eine Kündigung außerhalb der vereinbarten Zeiten ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich:

a) seitens 3klang e.V., wenn
• die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist
• die Lehrkraft ausfällt
• der angekündigte Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung steht

b) seitens der Schüler
• bei längerer, schwerer Erkrankung (Attest erforderlich)
• bei Umzug außerhalb des Einzugsbereiches (Bestätigung des Meldeamtes)

Eine außerordentliche Kündigung ist immer schriftlich bei 3klang e.V. einzureichen. In jedem Falle erhebt 3klang e.V. eine Bearbeitungsgebühr.


4. Zahlungstermine

Die Kursgebühren werden monatlich zum Monatsanfang abgebucht.
Bei Rücklastschriften, die der Zahler zu vertreten hat, berechnet 3klang e.V. eine Bearbeitungsgebühr.


5. Ermäßigungen

Ermäßigung aus sozialen Gründen und Ermäßigung für (kinderreiche) Familien sind bei 3klang e.V. bis zum 1.11. des jeweiligen Schuljahres schriftlich zu beantragen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung.
Für das "Schnupperangebot" sowie für Grundfächer werden keine Ermäßigungen gewährt.


6. Haftung

Die Haftung von 3klang e.V. für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf die Fälle beschränkt, in denen 3klang e.V. vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.


7. Datenschutz

Die Schüler von 3klang e.V. und deren Erziehungsberechtigte erklären sich insoweit mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einverstanden, als dieses für die Geschäftsführung von 3klang e.V. erforderlich istt.


zurück zum Seitenanfang


II. Unterricht


1. Einteilung zum Unterricht

Die Unterrichtseinteilung liegt grundsätzlich in den Händen von 3klang e.V.. 3klang wird, soweit möglich, geäußerten Wünschen entsprechen.


2. Unterrichtstage


Die Unterrichtstage richten sich nach den Schul- und Ferienregelungen für die öffentlichen Schulen in Bayern. Eine Ausnahme besteht in der ersten Woche nach den großen Ferien (sh. Punkt 7). Bei Unterrichtsausfällen von bis zu drei Einheiten pro Schuljahr (bei Halbjahreskursen bis zu zwei Einheiten), die 3klang e.V. zu vertreten hat, wird kein Gebührennachlass gewährt. Trotzdem erhält der Schüler mindestens 33 Unterrichtseinheiten im Schuljahr.


3. Höhere Gewalt / Behördliche Schließung der Schule

Wird der Unterrichtsbetrieb aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anweisung z.B. wegen einer Pandemie oder einer Katastrophe e.t.c. für die Dauer von weniger als sechs Wochen eingestellt, bleibt der Entgeltanspruch von 3klang e.V. bestehen. In diesem Falle tritt die Regelung II/2 (mindestens 33. Unterrichtseinheiten) außer Kraft.


4. Erkrankung und Verhinderung des Schülers

Bei Erkrankung oder Verhinderung des Schülers besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Schüler, die aus Krankheitsgründen die Regelschule nicht besucht haben, erhalten am gleichen Tag auch keinen Musikunterricht.


5. Erste Schulwoche nach den großen Ferien

In der ersten Schulwoche nach den großen Ferien findet bei 3klang e.V. aus stundenplantechnischen Gründen kein Unterricht statt. Die Schüler haben als Ersatz dafür die Möglichkeit an Sonderaktionen wie Ensembletagen, Theoriekursen o.ä. kostenfrei teilzunehmen.


Stand: 01.01.2011


zurück zum Seitenanfang

 

3klang e.V.
Hauptgeschäftsstelle Freising


3klang e.V.
Saarstr. 1
85354 Freising

Tel.: 08161 / 53 28 78
Fax: 08161 / 53 28 79
E-Mail: info@3klangev.de
 
Mitglied im Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen e.V., LV Bayern