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3klang e.V. Honorarordnung
Allgemeines
Die derzeitig gültige Honorarordnung entnehmen Sie bitte dem
Faltblatt, das in unseren Geschäftsstellen ausliegt und auf
Anfrage auch gerne zugesendet werden kann.
Berechnet wird eine Jahresgebühr, aufgeteilt in zwölf
Monatsraten, die jeweils zum Ersten eines Monats abgebucht werden.
Der Schüler hat Anspruch auf Unterricht zum vereinbarten Termin
während des gesamten Schuljahres (Ferienzeit und Feiertage
ausgenommen), mindestens jedoch auf 33 Unterrichtseinheiten.
Ermäßigungen
Folgende Ermäßigungen können gewährt werden:
Familienermäßigung
Ermäßigung aus sozialen Gründen
Der Antrag auf Ermäßigung ist formlos und schriftlich
zu beantragen.
Ein genereller Anspruch auf Ermäßigung besteht nicht.
Für das "Schnupperangebot" und Spezial-Angebote werden
keine Ermäßigungen gewährt.
Für "Ensembles" und "Grundfächer"
werden Ermäßigungen nur aus sozialen Gründen gewährt,
auch hier besteht kein genereller Anspruch auf Ermäßigung.
Kündigung
Eine Kündigung außerhalb der vereinbarten Zeiten - siehe
Spielregeln (AGB) - ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich:
a) seitens 3klang e.V., wenn
die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist
die Lehrkraft ausfällt
der angekündigte Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung
steht
b) seitens der Schüler
bei längerer, schwerer Erkrankung (Attest erforderlich)
bei Umzug außerhalb des Einzugsbereiches (Bestätigung
des Meldeamtes)
Eine außerordentliche Kündigung
ist immer schriftlich bei 3klang e.V. einzureichen. In jedem
Falle erhebt 3klang e.V. eine Bearbeitungsgebühr. |
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3klang e.V.
Hauptgeschäftsstelle Freising
3klang e.V.
Saarstr. 1
85354 Freising
Tel.: 08161 / 53 28 78
Fax: 08161 / 53 28 79
E-Mail: info@3klangev.de
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